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Wie du einen Pflegegrad beantragst – und was die Vorteile sind

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Ob wegen Krankheit, durch einen Unfall oder einfach aufgrund des Alters: Viele Menschen können ihren Alltag irgendwann nicht mehr komplett selbst bewältigen. Wenn Unterstützung nötig wird, solltest du einen Pflegegrad beantragen. Wie das geht und wofür die einzelnen Pflegegrade stehen, liest du hier.

Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland sind automatisch auch pflegeversichert. Und auch privat Versicherte müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Wenn du Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchtest, benötigst du einen Pflegegrad.

Anzeichen dafür, dass dir oder deinen Angehörigen diese Unterstützung zusteht, sind zum Beispiel:

  • Demenz oder geistige Beeinträchtigungen
  • Chronische Krankheiten
  • Körperliche Behinderungen oder Einschränkungen
  • Probleme beim Waschen, Duschen oder Anziehen
  • Schwierigkeiten beim Kochen, Essen oder Trinken
  • Eingeschränkte Beweglichkeit
  • Vergessen, Medikamente einzunehmen

Wenn einer oder mehrere dieser Punkte zutrifft, nimm Kontakt zu deiner Pflegekasse auf. Das ist bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Dort kannst du einen Pflegegrad beantragen – meist telefonisch, per Formular oder über Web-Portale. Für die Einstufung in einen Pflegegrad braucht die Kasse in der Regel zahlreiche Informationen über die Krankengeschichte und die persönlichen Lebensumstände. Außerdem muss der medizinische Dienst ein Gutachten anfertigen.

Für dieses Gutachten kommen Experten zum Antragsteller nach Hause, um sich ein genaues Bild zu machen. Wie sieht der Alltag aus? Wo wird Hilfe benötigt? Wie gut kann sich die Person selbst versorgen? Diese Fragen sind Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Bei diesem Termin ist es wichtig, offen und ehrlich zu sein – kein falscher Stolz! Pflegeleistungen stehen jedem Versicherten zu und entlasten nicht nur ihn selbst, sondern auch die Angehörigen. Nach dem Gutachten durch den medizinischen Dienst wird die Höhe des Pflegegrads festgelegt.

Es gibt fünf Pflegegrade in Deutschland:

  • Pflegegrad 1: Steht für geringe Beeinträchtigungen. Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 131 Euro, zum Beispiel für den Kauf von Hilfsmitteln wie Rollatoren, Duschhockern oder Haltegriffen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Pflegedienst.
  • Pflegegrad 2: Der Antragsteller ist im Alltag erheblich beeinträchtigt, die Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Es gibt finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen in Höhe von bis zu 347 Euro. Außerdem zahlt die Kasse bis zu 796 Euro für Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. Eine Haushaltshilfe kann beantragt werden.
  • Pflegegrad 3: Es liegt eine schwere Beeinträchtigung vor. Meistens wird mehrmals täglich Unterstützung benötigt. Monatlich bis zu 599 Euro werden für pflegende Angehörige oder nahestehende Personen ausgezahlt. Außerdem stehen bis zu 1.357 Euro für einen Pflegedienst zur Verfügung. Dazu kommen Mittel für eine Haushaltshilfe.
  • Pflegegrad 4: Die Person ist schwer beeinträchtigt und kann ihren Alltag kaum noch selbst bewältigen. Sie braucht bei den meisten Tätigkeiten Hilfe. Meist wird hier die vollstationäre Pflege empfohlen. Die Kasse zahlt bis zu 800 Euro für pflegende Angehörige. Für die Betreuung durch Pflegedienste gibt es bis zu 1.859 Euro, dazu kommen bis zu 1.685 Euro für Tages- und Nachtpflege. Es besteht Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Pflegegrad 5: Eine Person mit der höchsten Stufe hat besondere Anforderungen an die Pflege. Meistens muss sie durchgehend betreut werden und kann sich selbst kaum fortbewegen. Das Pflegegeld liegt bei bis zu 990 Euro monatlich, dazu kommen bis zu 2.299 Euro monatlich für den Pflegedienst beziehungsweise die Pflegeeinrichtung sowie bis zu 2.085 Euro für Tages- und Nachtpflege. Außerdem gibt es Zuschüsse für Wohngruppen oder stationäre Pflege.

Für alle Pflegegrade gibt es einen Zuschuss von monatlich bis zu 25,50 Euro für einen Hausnotruf und einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses von bis zu 4.180 Euro – zum Beispiel für die Umgestaltung des Badezimmers, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau von Rampen. Zusätzlich steht ein umfangreiches kostenloses Angebot für Beratungen und Fortbildungen zur Verfügung. Wenn sich die Beeinträchtigung verschlechtert, kann der Pflegegrad entsprechend erhöht werden. Dann wird ein neues Gutachten erstellt.

Schon der Pflegegrad 1 kann dir den Alltag also deutlich erleichtern und dich finanziell entlasten. Wenn du dir unsicher bist, ob dir Unterstützung zusteht, bekommst du Informationen über deine Krankenkasse. Oder nutze einen der zahlreichen kostenlosen Pflegegrad-Rechner im Internet. Der Pflegestützpunkt Bremerhaven an der Bürgermeister-Smidt- Straße 29-31 berät außerdem kostenlos, unabhängig und kompetent zu allen damit verbundenen Fragen.

Experten-Tipp der GuW AG: Mit der privaten Pflegezusatzversicherung rundum abgesichert

Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegekasse reichen oft nicht aus, um ambulante oder stationäre Pflege vollständig zu finanzieren. Die Kosten dafür können das Ersparte aufzehren oder Angehörige finanziell belasten. Wer das vermeiden will, sollte frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Diese unterstützt mit zusätzlichen Zahlungen, sobald der Versicherte einen Pflegegrad erhält. Es gibt dafür verschiedene Modelle: von Tagessätzen bis hin zu monatlichen Renten. Die Konditionen lassen sich an die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse anpassen.

Vorteile bringt das nicht nur bei einem Platz im Heim, sondern auch für die ideale Pflege und Unterstützung zu Hause – zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe, barrierefreie Umbauten oder eine eigene Pflegekraft. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen die optimale Pflegezusatzversicherung.

Ihr Experte bei uns

Björn Frebe

https://guw.ag/versicherung

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