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Warum ein notarielles Testament viel Kummer erspart

Viele glauben, dass es nicht notwendig sei, für den Fall des eigenen Todes etwas vorsorglich zu regeln und zu planen. So haben maximal 30 Prozent aller Versterbenden in Deutschland ein Testament errichtet. Davon sind aber nach Recherchen bis zu 70 Prozent nicht sachgerecht oder gar falsch formuliert. Die Kanzlei Dr. Schmel klärt über Erbrecht auf.

Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte ein Testament errichten. Selbst, wenn die gesetzliche Erbfolge angemessen erscheint. Denn es erspart den Erben später die Beantragung eines Erbscheins. Dieser ist zum Nachweis der Erbenstellung erforderlich. Zu bedenken ist, dass die Kosten für den Erbschein in der Regel genauso hoch sind, wie die Kosten der Beurkundung des Testaments. Durch das notarielle Testament erübrigt sich aber die Beschaffung von Urkunden und die mitunter beträchtliche Dauer des Erbscheinverfahrens. Außerdem kann im Rahmen eines Testaments eine Planung bezüglich einer anfallenden Erbschaftssteuer stattfinden. Und es können Vorgaben für die spätere Nachlassabwicklung gemacht werden.

Auch kinderlose Paare sollten ihren Nachlass regeln

Gerade bei kinderlosen Ehepaaren besteht häufig die Auffassung, es sei kein Testament erforderlich, weil der überlebende Ehepartner alles allein erben würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Die entfernteren Verwandten des Verstorbenen erben neben dem Ehegatten bis zu einem Viertel des Nachlasses. Sofern die Eheleute in Gütertrennung leben, sogar die Hälfte des Nachlasses.

Vorsicht: Erbschaftssteuern

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, müssen sich unbedingt erbrechtlich beraten lassen. Hier hat im Todesfall ohne Testament der Überlebende keinerlei Ansprüche. Zu berücksichtigen ist daneben, dass bei einer Erbeinsetzung für ihn hohe Erbschaftssteuern anfallen. Daher besteht dringender Regelungsbedarf. Lass dich hierzu durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar beraten.