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Letzte Ruhe für deine Daten

Der Tod eines geliebten Menschen ist naturgemäß eine Belastung für die Hinterbliebenen. Die Trauer zu bewältigen, ist in der heutigen Zeit anspruchsvoller geworden. Denn fast jeder Mensch hinterlässt inzwischen auch digitale Spuren – die zum Teil schwer zu löschen sind. Facebook kann noch jahrelang an den Geburtstag eines Verstorbenen erinnern mit dem Zusatz „Wünsche ihm einen schönen Tag“. Lese hier, was du tun kannst.

Viele Menschen denken, dass ihre Benutzerkonten bei Inaktivität irgendwann automatisch gelöscht werden. Doch das stimmt in den meisten Fällen nicht. Während ein Vermieter oder ein Sportverein meist schnell vom Tod des Betreffenden erfahren, gilt das nicht für eine Dating-Plattform oder einen Onlinehändler, der womöglich noch in China sitzt. Und Facebook oder Google interessieren naturgemäß deine Daten mehr als dein Leben. Deshalb solltest du selbst Vorsorge treffen, was mit nach deinem Tod nicht nur mit deinem materiellen, sondern auch mit deinem digitalen Erbe geschehen soll.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Offline-Daten & Dateien auf Geräten: selbst erstellte Dokumente, Bilder, Videos, Audiodateien, Präsentationen
Websites: Domain, Internetauftritt, Online-Shop, Blog
Kommunikationsinhalte online/offline: Schriftverkehr, Postfächer, Server, E-Mail-Account, Postfächer offline, Informationen in Clouds
Digitale Güter: Urheberrechte (Musik, Wort, Bild), Softwarelizenzen, gekaufte Musik, Filme, Texte, E-Books
Soziale Netzwerke und Chat-Dienste: Facebook, TikTok, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram, Pinterest, Snapchat, WhatsApp, Skype, Facetime, Flickr, Picasa, YouTube
Shopping und Bezahlkonten: Online-Banking, Online-Bezahlsysteme wie PayPal, Online-Shops wie Amazon und eBay

Wie vererbe ich meine Daten?

Wer ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht verfasst, kann sein digitales Vermächtnis einfach einbinden. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Du betraust den Universalerben oder die Universalerbin mit dem digitalen Erbe. Das kann ausdrücklich erfolgen und passiert automatisch, falls du nichts regelst.
  2. Du benennst einen eigenen Erben für alle digitalen Daten.
  3. Du benennst mehrere Erben für verschiedene Daten, so dass mit verschiedenen Accounts unterschiedlich verfahren werden kann.

Praxis-Tipp: So gehst du am besten vor

Die dritte Möglichkeit macht zum Beispiel Sinn, wenn du deinem Partner dein Online-Banking anvertraust – deinem besten Freund aber die Profile in den sozialen Medien. Sie sind oft komplizierter zu handhaben und auch emotional belastender als der finanzielle Nachlass.

Überlege dir zunächst, was später mit deinen Daten passieren soll. Welchem Familienmitglied, Freund oder Vertrautem willst du deine E-Maildaten und Passwörter übergeben? Und hast du Fotos, Texte oder andere Informationen, die auf jeden Fall erhalten bleiben sollen? Mache eine Liste mit allen Accounts, Benutzernamen und Kennwörtern. Lege die Regelungen für deine Accounts möglichst präzise fest, z. B. „Mein Facebook-Profil soll vollständig gelöscht und nicht in den Gedenkzustand gesetzt werden.“ Diese Liste deponierst du an einem sicheren, aber für andere auffindbaren Ort. Wichtig ist auch, dass du die Liste regelmäßig (zum Beispiel einmal im Jahr) prüfst und aktuell hältst, denn schnell hat man irgendwo einen neuen Account angelegt oder ein Passwort geändert. Mit etwas Struktur und Ordnung hast du deine Daten lebenslang im Griff – und darüber hinaus.

Warum ein notarielles Testament viel Kummer erspart

Viele glauben, dass es nicht notwendig sei, für den Fall des eigenen Todes etwas vorsorglich zu regeln und zu planen. So haben maximal 30 Prozent aller Versterbenden in Deutschland ein Testament errichtet. Davon sind aber nach Recherchen bis zu 70 Prozent nicht sachgerecht oder gar falsch formuliert. Die Kanzlei Dr. Schmel klärt über Erbrecht auf.

Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte ein Testament errichten. Selbst, wenn die gesetzliche Erbfolge angemessen erscheint. Denn es erspart den Erben später die Beantragung eines Erbscheins. Dieser ist zum Nachweis der Erbenstellung erforderlich. Zu bedenken ist, dass die Kosten für den Erbschein in der Regel genauso hoch sind, wie die Kosten der Beurkundung des Testaments. Durch das notarielle Testament erübrigt sich aber die Beschaffung von Urkunden und die mitunter beträchtliche Dauer des Erbscheinverfahrens. Außerdem kann im Rahmen eines Testaments eine Planung bezüglich einer anfallenden Erbschaftssteuer stattfinden. Und es können Vorgaben für die spätere Nachlassabwicklung gemacht werden.

Auch kinderlose Paare sollten ihren Nachlass regeln

Gerade bei kinderlosen Ehepaaren besteht häufig die Auffassung, es sei kein Testament erforderlich, weil der überlebende Ehepartner alles allein erben würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Die entfernteren Verwandten des Verstorbenen erben neben dem Ehegatten bis zu einem Viertel des Nachlasses. Sofern die Eheleute in Gütertrennung leben, sogar die Hälfte des Nachlasses.

Vorsicht: Erbschaftssteuern

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, müssen sich unbedingt erbrechtlich beraten lassen. Hier hat im Todesfall ohne Testament der Überlebende keinerlei Ansprüche. Zu berücksichtigen ist daneben, dass bei einer Erbeinsetzung für ihn hohe Erbschaftssteuern anfallen. Daher besteht dringender Regelungsbedarf. Lass dich hierzu durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar beraten.