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Nachlass beizeiten regeln

Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Doch jeder hat es selbst in der Hand, seine Vermögensnachfolge beizeiten zu planen. Klare Regelungen können späteren Streit und Ärger vermeiden, weiß Rechtsanwalt und Notar Guido Wurtz.

Zunächst sollte man sich darüber klarwerden, wer rechtlich in die eigenen Fußstapfen treten soll. Danach stellt sich die Frage, wie der letzte Wille umgesetzt werden soll, ob im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags.

Soll eine Person des Vertrauens als Testamentsvollstrecker die Anordnungen durchsetzen? Treffen wir zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.

Wusstest du, dass ein Ehegatte aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als ¾ des Nachlasses erben kann, wenn es beispielsweise noch einen Neffen des Verstorbenen gibt?

„Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam“, betont Guido Wurtz. Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu steuern, benötigt rechtzeitig einen Betreuer oder eine andere vertrauenswürdige Person mit einer Vorsorgevollmacht. Auch eine Patientenverfügung macht Sinn, um eigenverantwortlich über eventuelle ärztliche Behandlungen in der Zukunft zu entscheiden. Willst du unliebsame Überraschungen ausschließen, solltest du fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

Brauche ich einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

Vergangenes Jahr hat es im Land Bremen durchschnittlich mehr als 57-mal am Tag geknallt: Insgesamt 20.918 Verkehrsunfälle wurden 2023 gemeldet. Häufig lassen Unfallbeteiligte entstandene Schäden von ihren Versicherungen klären. Warum das zwar die einfachste, aber nicht die beste Lösung ist, erklärt Guido Wurtz, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bremerhaven.

» Nur selten wissen Unfallbeteiligte, was ihnen nach einem Unfall wirklich zusteht. «

Guido Wurtz, Rechtsanwalt und Notar

„Das Ziel vieler Versicherungen ist es, Geld zu sparen“, erklärt Guido Wutz. „Sie bearbeiten täglich unzählige Fälle und nutzen zum Teil die Unwissenheit der Laien aus. Nur selten wissen Unfallbeteiligte, was ihnen nach einem Unfall wirklich zusteht.“

Wer trägt die Kosten?

Hierzu gehört zunächst, dass der Unfallschaden von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet und die erforderlichen Reparaturkosten festgestellt werden. Die erforderlichen Kosten für ein solches Gutachten werden – das Verschulden des Unfallgegners vorausgesetzt – von der gegnerischen Versicherung getragen. Ebenso wie das Recht auf eine unabhängige Feststellung der Schadenshöhe besteht, ist jeder Unfallbeteiligte berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch die insoweit erforderlichen Kosten werden vom Unfallverursacher beziehungsweise von dessen Versicherung erstattet.

Dein Anwalt regelt alles

Jemand ist dir hinten draufgefahren? Die gegnerische Versicherung wird stets versuchen, die Reparaturkosten gering zu halten und dir nicht freiwillig Schmerzensgeld zu zahlen. „Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir genau, was unseren Mandanten im Fall des Falles zusteht und wie sie zu ihrem Geld kommen. Uns sind die Gepflogenheiten der Versicherungen, aber auch der Gerichte vor Ort bekannt“, betont Guido Wurtz. Als Jurist leitet er die notwendigen Schritte nach dem Unfall in die Wege und führt auch die Korrespondenz mit der Versicherung. So kannst du sicher sein, dass alle deine Ansprüche in Folge eines Unfalls ausgeglichen werden.