Mit dem Winter kommt auf Hauseigentümer, aber auch auf so manche Mieter, die Pflicht zu, die Gehwege vor ihrer Haustür frei von Schnee und Eis zu halten. Denn laut Bremischem Landesstraßengesetz liegt die Verantwortung für die Gehwege direkt vor dem eigenen Grundstück bei den Anliegern. Legt sich anderenfalls dort jemand lang, kann es schnell unangenehm und womöglich teuer werden. Wir erklären dir, wie du auf der sicheren Seite bleibst.
Wer muss räumen und streuen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Hauses verantwortlich für den Fußweg vor dem Grundstück. Der kann diese Pflicht aber auch vertraglich auf seine Mieter übertragen (zum Beispiel im Mietvertrag) oder einen Dienstleister (Hausmeister oder Winterdienst) damit beauftragen. Trotzdem behältst du als Eigentümer eine gewisse Überwachungsfunktion: Wenn du jemanden beauftragst, musst du kontrollieren, ob der seiner Arbeit auch nachkommt.
Wann, wie und womit?
Die gesetzlich festgelegte Räum- und Streupflicht gilt laut Bremer Stadtreinigung werktags von 7 bis 20.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Dabei zählen Wege als ausreichend geräumt, wenn 1,50 Meter Breite schneefrei sind. Eine Bahn mit der Schneeschaufel zu ziehen, reicht also nicht. Du musst auf dem Weg zurück ins Haus mindestens noch eine weitere, sehr wahrscheinlich sogar eine dritte freimachen. Salz darfst du nicht uneingeschränkt einsetzen. Für Privatanlieger ist es laut Bremer Stadtreinigung nur bei Glatteis oder Eisregen erlaubt. Als Alternativen kannst du Sand, Splitt oder Granulat nehmen. Wird trotzdem unsachgemäß Salz eingesetzt, kann das sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.
Und wenn man es einfach lässt?
Gar keine gute Idee! Wenn du deiner Räum- beziehungsweise Streupflicht nicht nachkommst und jemand vor deinem Haus ausrutscht, kannst du unter Umständen haftbar gemacht werden. 53 Bei einem Sturz kann der Geschädigte Schadenersatz für Verletzungen verlangen. Zusätzlich ist je nach kommunaler Satzung ein Bußgeld möglich, etwa bei unsachgemäßer Glättebekämpfung. Eine Privathaftpflicht (bei deinem eigenen Haus) oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (wenn du vermietest) kann solche Szenarien abdecken. Wenn du einen Winterdienst beauftragst, reicht das nicht automatisch, um jegliche Haftung loszuwerden – du musst den Dienstleister sorgfältig auswählen, ihn anweisen und kontrollieren. Wenn dein beauftragter Räum- oder Streudienst nicht arbeitet, musst du ihn abmahnen und notfalls doch selbst Hand an die Schneeschaufel legen.
Für die Gehwege vor deinem Haus trägst du als Anlieger eine große Verantwortung in der dunklen Jahreszeit. Sie sicher und begehbar zu halten ist mehr als eine Gefälligkeit: Es ist gesetzlich geregelt. Wer sich dran hält, schützt nicht nur andere, sondern vermeidet im Zweifel auch Ärger mit dem Gesetz und teure Haftungsfälle.
Und: Ein bisschen Vorbereitung – etwa durch die Auswahl eines Dienstleisters oder geeigneter Streumittel – spart dir im Winter Sorgen und schont deine Nerven.
Tipps für dich: Damit es nicht schiefgeht
- Prüfe deinen Mietvertrag beziehungsweise deine Hausordnung, ob dort geregelt ist, wer räumt und streut.
- Wenn du einen Winterdienst beauftragst, achte auf eine gute Haftpflichtversicherung seitens des Dienstleisters.
- Dokumentiere deine Ausgaben beziehungsweise deinen Nachweis, dass du geräumt hast (zum Beispiel mit Fotos oder Rechnungen). Das kann im Fall eines Unfalls wichtig werden.
- Verwende umweltfreundliche Streumittel wie Splitt oder Sand – nicht nur, weil es oft vorgeschrieben ist, sondern auch, um Baumwurzeln nicht zu schädigen.
- Wenn du berufstätig bist, im Urlaub oder krank wirst, organisiere eine Vertretung oder eine Ersatzlösung (zum Beispiel Nachbar, professioneller Dienstleister).

