
Die Temperaturen steigen und damit auch die Lust darauf, die Grillsaison zu eröffnen. Für das erste Angrillen gibt es aber noch ein paar Dinge mehr zu beachten als die Auswahl des Grillguts und der Beilagen, rät Rechtsanwalt Guido Wurtz: „Um Streit mit Nachbarn zu vermeiden, sollte man immer Rücksicht nehmen. Hier ist das allgemeine Rücksichtnahmegebot zu beachten.“
Wenn mit Holzkohle gegrillt wird, sollte der Standort des Grills so gewählt werden, dass der Rauch nicht zu den Nachbarn zieht und diese belästigt oder beeinträchtigt. Gerade wenn der Abstand zu den Nachbarn gering ist, wie zum Beispiel bei Reihenhäusern, sollte der Standort gut gewählt werden, um nur die Kohle zur Weißglut zu bringen. Dabei sollte auch auf die aktuelle Windrichtung geachtet werden. „Die Belästigung der Nachbarn durch Rauch ist eine Ordnungswidrigkeit, die sogar mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, warnt Wurtz.
Auch auf dem Balkon oder der Terrasse einer Mietwohnung darf grundsätzlich gegrillt werden. Man muss sich aber vorher informieren, was im Mietvertrag und der Hausordnung geregelt ist. „Wenn ein Grillverbot besteht, muss man das ernst nehmen“, betont Wurtz. „Denn bei einem Verstoß gegen ein generelles Grillverbot kann die Kündigung drohen. Das Grillen mit Gas- oder Elektrogrill ist aber in der Regel erlaubt.“ Ein- bis zweimal im Monat auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen ist in Ordnung, nicht aber mehrmals in der Woche.
Außerdem sollte man beim Grillfest auch darauf achten, dass es nicht zu laut wird. „Ein Grillfest sollte nur bis 22 Uhr andauern und der Lärm so gering wie möglich gehalten werden“, sagt der Rechtsexperte. Sein Tipp: „Damit die Grillparty harmonisch verläuft, sollte man die Nachbarn vorab informieren und falls sie nett sind, direkt dazu einladen.“
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