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„Was meinen Eltern im Alter widerfahren ist, möchte ich nicht am eigenen Leib miterleben.“ So oder so ähnlich sprechen viele Leute über ihre Erfahrung bei Krankheit oder Altersschwäche naher Angehöriger. Durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorge-Vollmacht kannst du selbst bestimmen, was im Notfall mit dir geschehen soll.

Mit der Patientenverfügung stellst du sicher, dass eine von dir ausgesuchte Person Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge an deiner Stelle trifft. Dazu füllst du ein entsprechendes Dokument aus und machst beispielsweise Angaben zu lebensverlängernden Maßnahmen. Damit der Bevollmächtigte in deinem Sinne agieren kann, werden die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Wer ist deine Vertrauensperson?

Ein weiteres wichtiges Papier ist die Vorsorge-Vollmacht. „Hiermit wird verhindert, dass ein fremder gesetzlicher Betreuer die Angelegenheiten regelt, wenn man aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage dazu ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Walter Schmel. Du bestimmst mit der Vorsorgevollmacht eine Person, die im Ernstfall sämtliche vermögensrechtliche und persönliche Entscheidungen für dich trifft. Beispielsweise kann der Bevollmächtigte über Bankkonten und Grundstücke verfügen, Verbindlichkeiten eingehen oder gegenüber Gerichten, Behörden und anderen Dritten für dich Erklärungen abgeben und entgegennehmen.

Dr. Schmel: Vorsorge jederzeit wichtig

Die von dir bevollmächtigte Person vertritt dich umfassend im täglichen Rechtsverkehr und legt auch – wenn erforderlich – deinen Wohnort fest. Dazu solltest du die Person deines Vertrauens sehr gut kennen und rechtzeitig über deine Wünsche informieren. „Derartige Verfügungen und Vollmachten sind keine Frage des Alters, da persönliche Schicksalsschläge jederzeit eintreten können“, betont Dr. Schmel. Sie begleiten dich vielmehr dein Leben lang und sind regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Hier findest du alle Rechtsgebiete der Kanzlei Schmel im Überblick

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