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Grafik zum Thema Kündigung/Advertorial Werk, Wurtz & Freidl ©kelling
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Selbst, wenn man es schon insgeheim geahnt hat – eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist meistens ein Schock für jeden. Auch wenn es einem schwerfällt, heißt es nun: Ruhe bewahren und schnell handeln. Halil Turgut, Rechtsanwalt in der Kanzlei Werk, Wurtz & Freidl, empfiehlt, stets einen Rechtsbeistand einzuschalten.

Eine Kündigung bedeutet finanzielle Einbußen durch Lohnausfall. Besonders wenn das Gehalt einer Person eine mehrköpfige Familie versorgt, bringt der Verlust des Jobs eine ganze Kette an Problemen mit sich. Doch Rechtsanwalt Halil Turgut mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht weiß genau: „Zahlreiche Kündigungen sind tatsächlich unwirksam, weil sie gravierende Formfehler enthalten oder sozial ungerechtfertigt sind. Nur allzu oft ist sich der Gekündigte dessen nicht bewusst; ganz zu Gunsten des Arbeitgebers!“

Keine Kündigung ohne Unterschrift

Fehler können schon bei der Wahl des Mediums auftreten. „Das Gesetz sieht für die Kündigung die Schriftform vor. Jemanden mündlich, per E-Mail oder per WhatsApp zu entlassen, ist nicht möglich“, so der Jurist. Anders als viele meinen, zählt ebenso eine digitale Unterschrift unter dem Dokument nicht. Selbstverständlich muss der Unterzeichner auch befugt sein, eine Kündigung auszusprechen. So wird in vielen Fällen fehlerhaft eine Kündigung im Auftrag oder in Vertretung unterzeichnet, ohne eine originale Vollmacht beizufügen.

Möglichst gleich zum Anwalt

„Wer ein Kündigungsschreiben erhält, sollte unbedingt einen Fachmann aufsuchen“, sagt Halil Turgut. „Und zwar sofort nach Erhalt der Kündigung. Nur so bleiben die Erfolgsaussichten gewahrt.“ Eine Zurückweisung aufgrund mangelnder Vorlage einer Vollmachtsurkunde muss unverzüglich erklärt werden. Ebenso muss eine etwaige Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.

Kündigungsschutzklage einreichen

Aufgrund der sehr kurzen Fristen und anderer typischer Fehler ist schnelles Handeln äußerst wichtig. Durch Zögern leiden nur die Rechte und Ansprüche vieler Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Um diesen Umständen gerecht werden zu können, bieten Rechtsanwalt Halil Turgut und seine Kollegen in der Kanzlei Werk, Wurtz & Freidl kurzfristige Erstberatungstermine an. Am selben Tag erfolgt eine Einschätzung, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist und inwieweit eine Abfindung erwirkt werden kann.

www.werk-wurtz.de

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