Ein Unfall oder eine Krankheit kann Betroffenen und ihren Angehörigen plötzlich den Boden unter den Füßen wegziehen. Auch finanziell. Glücklicherweise steigen ab Januar 2024 die Beträge beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen. Detaillierte Auskunft gibt der Pflegestützpunkt im Land Bremen.
Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können ein vorzeitiges Entlastungsbudget in Anspruch nehmen. Dies erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten erhöht und das Pflegeunterstützungsgeld steht neuerdings jährlich zur Verfügung. So können sich pflegende Angehörige im Notfall von ihrer Arbeit freistellen lassen, ohne Einkommenseinbußen.
Änderungen im Überblick:
- Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen
- Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
- Erhöhte Zuschläge zu Pflegekosten in stationärer Pflege
- Leichterer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege helfen dir die Mitarbeitenden des Pflegestützpunkts im Lande Bremen weiter. Ruf einfach an oder vereinbare einen Beratungstermin. Mehr Infos unter https://www.bremen-pflegestuetzpunkt.de/