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Viele glauben, dass es nicht notwendig sei, für den Fall des eigenen Todes etwas vorsorglich zu regeln oder zu planen. So haben maximal 30 Prozent aller Versterbenden in Deutschland ein Testament errichtet. Davon sind aber nach Recherchen bis zu 70 Prozent nicht sachgerecht oder gar falsch formuliert.

Jeder, der etwas zu vererben hat, sei es ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Barvermögen, sollte ein Testament errichten. Selbst wenn man die gesetzliche Erbfolge für angemessen erachtet und deshalb meint, kein Testament errichten zu müssen, empfiehlt sich dies doch. In einem Testament können auch die gesetzlich zur Erbfolge Vorgesehenen ausdrücklich aufgenommen werden. Ein solches Testament erspart den Erben später die Beantragung eines Erbscheins, wenn es sich um ein vor einem Notar errichtetes Testament handelt.

Wenn gar kein Testament vorhanden ist oder nur ein Handgeschriebenes, ist zum Nachweis der Erbenstellung stets ein Erbschein erforderlich. Zu bedenken ist, dass die Kosten für den Erbschein in der Regel genauso hoch sind, wie die Kosten der Beurkundung des Testaments. Das
vorhandene notarielle Testament erspart den Erben aber die Beschaffung von Urkunden und die mitunter beträchtliche Dauer des Erbscheinverfahrens. Außerdem kann im Rahmen eines Testaments
vorausschauend eine Planung im Hinblick auf den Anfall von Erbschaftssteuer vorgenommen werden und es können Vorgaben für die spätere Nachlassabwicklung gemacht werden.

Das eigene Erbe genau regeln

Gerade bei Ehepaaren, die kinderlos geblieben sind, besteht häufig die Auffassung, es sei kein Testament erforderlich, weil der überlebende Ehepartner alles allein erben würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Die entfernteren Verwandten des Verstorbenen erben neben dem Ehegatten bis zu ein Viertel des Nachlasses, sofern die Eheleute in Gütertrennung leben, sogar die Hälfte des Nachlasses. Gerade kinderlose Ehepaare sind daher dringend darauf angewiesen, sich wegen der Nachlassregelung beraten zu lassen und durch ein Testament die nötigen Regelungen zu treffen.

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, müssen sich unbedingt erbrechtlich beraten lassen. Hier hat im Todesfall ohne Testament der Überlebende keinerlei Ansprüche. Zu berücksichtigen ist daneben, dass bei einer Erbeinsetzung für ihn hohe Erbschaftssteuern anfallen. Hier besteht daher dringender Regelungsbedarf. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar hierzu beraten.

Dr. Schmel
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