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Egal, ob die Elektrik streikt oder ein neues Badezimmer geplant ist: Handwerker sind für viele Aufgaben unverzichtbar. Wir geben Tipps, damit die Zusammenarbeit mit den Fachleuten reibungslos klappt.

Versuche, einen möglichst kompetenten Anbieter zu finden. Dabei helfen Rezensionen im Internet. Achte darauf, dass der Betrieb Mitglied einer Innung ist. Lege dann genau fest, was gemacht werden soll. Wenn zum Beispiel Fliesen verlegt oder Wände gestrichen werden: vorher die Flächen ausmessen! Je detaillierter du dem Handwerker das Anliegen erklärt, desto besser kann er es umsetzen. Oft hilft eine Besichtigung vor Ort. Gerade bei größeren Arbeiten ist sie sogar unerlässlich.

Kostenvoranschlag für Auftrag

Die Besichtigung ermöglicht dem Experten, die Kosten für den Auftrag präzise zu berechnen. Lasse dir einen Kostenvoranschlag geben. So kannst du den Preis verschiedener Betriebe vergleichen. Ein Kostenvoranschlag ist aber nur eine ungefähre Schätzung der zu erwartenden Kosten. Wenn du dich für einen Anbieter entschieden hast, frage nach einem schriftlichen Angebot – der dort genannte Preis ist bindend. 

Allerdings kann der Auftrag auch dann noch teurer werden. Wenn die Kosten die Angebotssumme um mehr als 20 Prozent übersteigen, muss der Handwerker den Kunden frühzeitig benachrichtigen. Dieser darf dann entscheiden, ob er einen anderen Anbieter beauftragen will. Die bisher geleistete Arbeit muss aber bezahlt werden.

Frist für Auftrag festlegen

Lege vorher fest, bis wann der Auftrag erledigt sein soll. Wenn das Unternehmen nicht rechtzeitig fertig wird, muss der Kunde das rechtzeitig erfahren. Es kann dann eine neue Frist von ein bis zwei Wochen gesetzt werden. Verstreicht diese wieder, darf der Kunde eine andere Firma beauftragen.

Kontrolle ist besser

Prüfe nach Abschluss genau, ob alle vereinbarten Arbeiten umgesetzt wurden. Gibt es Mängel? Dann dokumentiere diese mit Fotos. Der Handwerker bekommt eine Frist, diese zu beseitigen. Sonst muss er für die Ausbesserung aufkommen. Sind durch die Arbeiten nachweisbare Schäden ­entstanden? Dafür muss der Betrieb ­aufkommen. Sind in der Rechnung Arbeiten aufgelistet, die vorher nicht vereinbart waren? Die müssen nicht bezahlt werden.

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