Jährlich ereignen sich in Deutschland über 250.000 Wildunfälle. Besonders im Herbst, in der Dämmerung und auf Landstraßen ist Vorsicht geboten. Doch was ist zu tun, wenn es doch gekracht hat? Und wer zahlt?
“Beim Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein oder anderem Haarwild, gilt zuallererst: Unfallstelle sichern, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Polizei rufen”, erklärt Rechtsanwalt Guido Wurtz. “Die Polizei informiert den Jagdpächter. Das Tier nicht berühren und schon gar nicht mitnehmen! Im ersten Fall drohen Verletzungen, im zweiten eine Anzeige wegen Wilderei. Wichtig ist, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen – dies dient der Beweissicherung.”

Versicherungstechnisch übernimmt die Teilkasko in der Regel Schäden durch Kollision mit Haarwild (§2 Bundesjagdgesetz). “Manche Policen decken auch Unfälle mit größeren Tieren wie Rindern, Pferden oder Hunden ab”, sagt Guido Wurtz. “Ein Blick in den Vertrag lohnt sich. Die Vollkasko springt auch bei Ausweichmanövern ein, wenn etwa ein Baum gerammt wird.”
Rechtlich relevant ist: Nur ein Zusammenstoß mit einem versicherten Wildtier gilt direkt als Wildunfall. “Das bloße Ausweichen ohne Berührung ist als Rettungsmassnahme auch gedeckt, aber ohne tatsächlichen Wildkontakt verweigert die Teilkasko häufig die Leistung mangels Nachweis” warnt Wurtz. ”Für Schäden an Dritten (etwa bei Auffahrunfällen) greift die Haftpflichtversicherung.”
Zur Vorsorge gilt: In Wald- und Feldnähe das Tempo drosseln, besonders bei Dämmerung. Taucht ein Tier auf: Abblenden, hupen, bremsbereit sein. Oft folgen weitere Tiere. Unkontrolliertes Ausweichen ist gefährlich – der Baum kann tödlicher sein als das Reh.
Fazit: Kühlen Kopf bewahren, korrekt handeln und die richtigen Nachweise sichern – das schützt vor Ärger mit der Versicherung und sichert im Ernstfall die Ansprüche.