Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Hallo ihr Lieben,
da seid ihr ja schon wieder, und wisst ihr, wer auch bald da ist? Der Frühling! Endlich wieder lange Spaziergänge, zwitschernde Vögel und viele neue Gerüche zum Erschnuppern. Allerdings ist diese Freude nur von kurzer Dauer. Ab dem 15. März gilt im Bundesland Bremen die Leinenpflicht aufgrund der Brut- und Setzzeit.
Mein Frauchen sagt immer, das muss sein. Vögel brüten, Rehe setzen ihre Kitze, Hasen drücken sich ins Gras. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass die Wildtiere nicht gestört werden. Unser Geruch, ein freudiges Bellen beim Spielen mit Artgenossen oder eine unvorsichtige Entdeckungstour im Unterholz können schlimme Konsequenzen für den Nachwuchs der Wildtiere bedeuten.
Deswegen ist es besonders wichtig, dass ich und meine vierbeinigen Artgenossen vom 15. März bis zum 1. Juli in der sogenannten „freien Landschaft“ an der Leine geführt werden.
Im eigenen Garten und in Wohngebieten ist das freie Laufen weiterhin erlaubt. Stadtparks haben häufig eine eigene Regelung, da ist es wichtig, auf die Beschilderung zu achten. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird sogar mit einem Bußgeld geahndet. In Niedersachsen gilt die Leinenpflicht erst ab dem 1. April.
Ab wann die Regelung gilt, ist jedem Bundesland selbst überlassen. Bremen geht durch den früheren Start einfach auf Nummer sicher und ho t so, alle Arten schützen zu können. Wer das alles überblickt, hat entweder sehr viel Freizeit oder eine bemerkenswerte Liebe zu Satzungen, wenn ihr mich fragt.
Was haltet ihr von der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit? Schreibt mir eure Meinung gerne an: snoopy@moin-bremerhaven.de
Mir als Hund bleibt nichts anderes übrig, als mich den Regeln zu fügen – und mich umso mehr zu freuen, wenn es im Juli endlich wieder heißt: „Leinen los!“.
Bis dahin: haltet die Ohren steif, euer Snoopy

