a) Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der GROTE MEDIA GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für Anzeigenaufträge im Magazin MOIN Bremerhaven und Onlinewerbung auf moin-bremerhaven.de als verbindlich an. Abweichende Preise von der jeweils gültigen Preisliste werden grundsätzlich schriftlich definiert.
b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen den Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Magazin MOIN Bremerhaven und Onlinewerbung auf moinbremerhaven.de als Auftrag an.
c) Erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers, kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Wenn der Auftrag nicht schriftlich bestätigt wurde, dem Auftragnehmer jedoch entsprechende Druckvorlagen zur Verfügung gestellt wurden, ist der Vertrag ohne Unterschrift gültig. Das letzte Angebot gilt als Vertrag.
d) Ein „Abschluss“ erfolgt, wenn ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen geschlossen wird. Erhält der Auftragnehmer nach Beendigung eines Erst- oder Folgeauftrages (minimum drei Anzeigen in Folge) weitere Anzeigen für nachfolgende Veröffentlichungen, verlängert sich der Auftrag um die anfangs gebuchte Anzeigenanzahl im Erst- oder Folgeauftrag.
e) Die Agentur hat das Recht, Anzeigenaufträge – auch wenn sie rechtsverbindlich bestätigt wurden – nicht auszuführen. Dies gilt, wenn der Inhalt der Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Sie darf weder Angriffe auf Dritte enthalten noch Rechte Dritter verletzen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
f) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen/Onlinevorlagen verantwortlich.
Sollte ein zuvor geschaltetes Motiv vorhanden sein, greift der Auftragnehmer auf dieses zurück, wenn ihm die eigentliche, vorgesehene Druckvorlage nicht rechtzeitig vorliegt. Wünscht der Auftraggeber Änderungen der Druckvorlagen, trägt er hierfür die Kosten. Diese werden nach Aufwand zum jeweiligen Agenturstundensatz berechnet.
g) Sollte die Gestaltung nicht verdeutlichen, dass es sich bei der Druckvorlage um eine Anzeige handelt, versieht der Auftragnehmer diese mit dem Zusatz „Anzeige“.
h) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Druckunterlagen drei Monate lang vorzuhalten. Ein Rückversand der Unterlagen erfolgt nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers.
i) Dem Auftraggeber steht eine Zahlungsminderung bzw. einwandfreie Ersatzanzeige zu, sollte die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entsprechen. Sind die Mängel der Anzeige geringfügig, ist der Rücktritt vom Auftrag nicht möglich. Jeder weitere Haftungsanspruch beschränkt sich auf die Höhe des Anzeigenentgeltes. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
j) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen der Publikation.
k) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung einstellen. Darüber hinaus liegt die Veröffentlichung von beauftragten Anzeigen im Ermessen des Auftragnehmers, sollten für ihn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen – auch wenn bereits ein Anzeigenabschluss vorliegt.
l) Erscheint MOIN Bremerhaven mit weniger als 30 Tagen Verzug (in Bezug auf den mitgeteilten ET), bestehen keine gesonderten Rechte (Erstattung etc.) zugunsten des Auftraggebers.
m) Der Auftraggeber erhält mit Rechnungsstellung ein Belegexemplar von MOIN Bremerhaven, in dem die jeweilige Anzeige erschienen ist.
n) Werbemittler und Werbeagenturen erhalten keine AE-Provision.
o) Für gelieferte Daten übernimmt der Auftraggeber die Gewähr, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er im Besitz aller zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte ist. Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Materialien (Text und Bild) liegt allein beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist frei von allen Ansprüchen Dritter, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Dem Auftragnehmer werden vom Auftraggeber sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte übertragen, um dessen Werbung wie vereinbart in Print- und Onlinemedien aller Art veröffentlichen zu können.
Mit Freigabe einer Druckvorlage durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer von Haftungsansprüchen aufgrund orthografischer Fehler entbunden.
p) Sollte MOIN Bremerhaven beispielsweise wegen Betriebsstörungen, höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen oder allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung mit großer Verspätung erscheinen, steht dem Auftragnehmer trotzdem die volle Vergütung der vereinbarten Leistung zu. Dies gilt zum einen für den Betrieb des Auftragnehmers, aber auch für fremde Betriebe, die an der Erfüllung des Auftrags beteiligt sind. Erscheint aus diesen Gründen eine geringere Auflage, wird die Anzeigenvergütung verhältnismäßig angepasst. Darüber hinaus besteht in den genannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung der Aufträge bzw. auf Erbringung von Schadensersatz.
q) Der Auftragnehmer kann die Distributionsstruktur jederzeit unbegründet verändern, indem er Auslagestellen ergänzt, aufhebt bzw. löscht. Sollte sich die Auflage mindern, besteht bei einem Abschluss über eine oder mehrere Anzeigen kein Anspruch auf eine Minderung des Preises.
r) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Klagen ist der Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers. Sollte der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Unternehmern, bei Klageerhebung unbekannt sein oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, gilt ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand.
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