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Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Doch jeder hat es selbst in der Hand, seine Vermögensnachfolge beizeiten zu planen. Klare Regelungen können späteren Streit und Ärger vermeiden, weiß Rechtsanwalt und Notar Guido Wurtz.
Gesetzliche Erbfolge beachten
Zunächst sollte man sich darüber klarwerden, wer rechtlich in die eigenen Fußstapfen treten soll. Danach stellt sich die Frage, wie der letzte Wille umgesetzt werden soll, ob im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags. Soll eine Person des Vertrauens als Testamentsvollstrecker die Anordnungen durchsetzen? Treffen wir zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.
Ebenfalls sinnvoll: Die Patientenverfügung
„Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam“, betont Guido Wurtz. „Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu steuern, benötigt rechtzeitig einen Betreuer oder eine andere vertrauenswürdige Person mit einer Vorsorgevollmacht.“
Auch eine Patientenverfügung macht Sinn, um eigenverantwortlich über eventuelle ärztliche Behandlungen in der Zukunft zu entscheiden. Willst du unliebsame Überraschungen ausschließen, solltest du fachkundigen Rat in Anspruch nehmen und ein Testament mithilfe eines Notars errichten.
Mehr Infos unter werk-wurtz.de
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