Ein Balkon ist eine Oase, ein Wohlfühlort und ein Platz nur für uns – ein geschützter Ort. Hier willst du dich nicht fühlen wie auf dem Präsentierteller. Ein Sichtschutz für den Balkon hält neugierige Blicke ab und kann auch gleichzeitig dekorativ sein.
Sichtschutz für den Balkon – Die Natur zur Hilfe nehmen
Rankende Pflanzen wachsen sehr dicht und können einen hübschen und nützlichen Balkonsichtschutz erschaffen. Setze die Pflanzen in Kübel oder Blumenkästen auf den Boden an die Seite, die vor Blicken geschützt werden soll.
Dahinter montierst du Rankgitter, damit sich die Triebe an etwas festhalten können. Mit ein bisschen Geduld schaffst du dir so eine grüne Wand. Wenn du zum Beispiel wilden Wein oder Efeu nimmst, tust du nebenbei auch noch den Bienen etwas Gutes! Denn die Blüten versorgen sie mit wichtigem Nektar.
Eine Bank nutzen als Sichtschutz für den Balkon
Bänke mit sehr hoher Rückenlehne können ebenfalls als Balkonsichtschutz dienen. Damit du nicht auf nacktes Holz guckst, kannst du die Lehne zum Beispiel nutzen, um ein paar Kräuter aufzuhängen oder einige Lichterketten.
Bambus oder Weide
Das hast du bestimmt schon an einigen Balkonen gesehen: Matten aus Bambus, Weide oder auch Seegras werden am Balkongeländer befestigt und dienen so als Sichtschutz für den Balkon. Es gibt die Matten für den Balkonsichtschutz im festen Rahmen montiert oder aufgerollt.
Wetterfester Sichtschutz
Damit du Balkonsichtschutz auch die nächste Windböe überlebt, solltest du ihn fest verschrauben. Am besten geht das natürlich mit Bohrer, Dübeln und Schrauben – damit sind einige Vermieter aber vielleicht nicht einverstanden. Stattdessen kannst du auch Kabelbinder nutzen. Ein Rankgitter lässt sich gut mit Rohrschellen am Geländer befestigen, damit es sich bei Sturm nicht selbstständig macht.
Sichtschutz und der Vermieter
Als Mieter bist du im Recht, einen Sichtschutz für deine Privatsphäre oder als Schattenspender zu installieren. Wenn es sich aber um dauerhafte Lösungen handelt, wie das Installieren von einem ganz neuen Geländer, ist das Einverständnis des Vermieters notwendig.