Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Aber beim Reisen mit Kindern ins Ausland musst du die Kleinen ausweisen können. Entweder mit einem Personalausweis oder einem elektronischen Reisepass (ePass).
Personalausweis innerhalb der EU
Innerhalb Deutschlands ist kein Reisedokument für deinen Nachwuchs nötig. Aber für Reisen mit Kindern innerhalb der EU, der Schweiz und des Schengen-Raumes braucht jedes einen eigenen Personalausweis. Du kannst ihn bei deinem Einwohnermeldeamt beantragen. Beachte dabei, dass Kinder schnell wachsen und sich optisch verändern. Wenn du also viel mit ihnen verreist, solltest du möglichst regelmäßig einen neuen Pass für die Kleinen ausstellen lassen. Sonst wird die Einreise schwierig.
ePass für das Reisen mit Kindern
Willst du mit deiner Familie eine Fernreise antreten, braucht jede Person einen ePass. Hat dein Kind noch einen Kinderreisepass, kann dieser bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwendet werden. Berücksichtige bei deiner Reiseplanung unbedingt die langen Wartezeiten, bis ein Dokument ausgestellt wird. Du kannst jedoch gegen Aufpreis vorläufige Ausweisdokumente per Expressverfahren beim Bürgeramt beantragen.
Was brauche ich, um einen Pass für mein Kind zu beantragen?
- Geburtsurkunde meines Kindes
- Biometrisches Foto meines Kindes
- Ausweisdokumente von Mutter und Vater
- Schriftliche Einverständniserklärung des Partners oder der Partnerin, falls er oder sie nicht mit zum Amt kommt
- Nachweis bei alleinigem Sorgerecht
Reisen mit Kindern: Was kosten Ausweispapiere?
Personalausweis: Unter 24 Jahre: 22,80 € / Über 24 Jahre: 37,00 €
Elektronischer Reisepass: Unter 24 Jahre: 37,50 € / Über 24 Jahre: 70,00 €