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Alles geregelt mit Patientenverfügung und Testament

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Ob durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder schlicht das Alter – niemand weiß, wann er plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Wer frühzeitig vorsorgt, entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass der eigene Wille respektiert wird. Drei Dokumente sind dafür besonders wichtig: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament.

Patientenverfügung: Was passiert mit mir im Notfall?

Mit einer Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen bei dir im Ernstfall ergriffen werden sollen – und welche nicht. Typischerweise geht es um lebensverlängernde Behandlungen bei Unfall oder Krankheit, wenn keine Heilungschance mehr besteht. Die Verfügung greift nur, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Mit ihr stellst du sicher, dass dein Wille eindeutig befolgt wird. Ohne Verfügung muss das Betreuungsgericht einen Vertreter bestellen. Dieser befragt Angehörige, die über deinen mutmaßlichen Willen spekulieren müssen – eine große emotionale Belastung, die außerdem viel Zeit kostet.

Praxis-Tipp:

Formuliere deine Patientenverfügung klar und widerspruchsfrei. Nutze geprüfte Vorlagen aus dem Internet und lasse die Verfügung im Zweifel von einem Notar prüfen. Hinterlege ein Exemplar bei Vertrauenspersonen und trage einen Hinweis auf die Verfügung in deiner Brieftasche bei dir.

Vorsorgevollmacht: Wer vertritt dich?

Mit dieser Vollmacht bestimmst du, wer für dich persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten erledigen darf. Dazu zählen Bankgeschäfte, Behördenpost, Entscheidungen über Pflegeheime oder auch medizinische Behandlungen. Die Vollmacht legt fest, ab wann sie genutzt werden kann. Etwa, wenn du selbst nicht mehr entscheidungs- oder geschäftsfähig bist. Deine Vorsorgevollmacht kannst du ganz individuell anpassen. Zum Beispiel lassen sich unterschiedliche Bevollmächtigte für verschiedene Bereiche wie Finanzen und Gesundheitsfragen einsetzen. Denke auch daran, einen Ersatzbevollmächtigten zu ernennen – falls dein Bevollmächtigter selbst verhindert sein sollte.

Liegt keine Vollmacht vor, setzt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer ein. Ehe- oder Lebenspartner dürfen zwar seit 2023 für sechs Monate einspringen – für langfristige Sicherheit reicht das aber nicht.

Das muss in die Vorsorgevollmacht:

Auch hierfür findest du wieder praktische Vordrucke im Internet. Gültig ist die Vorsorgevollmacht nur, wenn sie mit Ort und Datum sowie mit der vollständigen Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift aller Beteiligten versehen ist. Gerade, wenn du ein Unternehmen führst oder Immobilien verwaltest, lohnt sich die Beratung beim Notar. Er kennt alle rechtlichen Fallstricke und sorgt für Sicherheit.

Testament: Letzter Wille mit Klarheit

Ein Testament gibt dir die Möglichkeit, dein Vermögen und auch einzelne Gegenstände gezielt zu verteilen. So kannst du zum Beispiel Partner ohne Trauschein, Stiefkinder oder Hilfsorganisationen bedenken. Hinterlässt du kein Testament, greift die rechtliche Erbfolge. Sie regelt die Verteilung ganz klar. Allerdings müssen deine Angehörigen dann erst einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen. Das kostet Zeit und Geld.

Du kannst dein Testament selbst schreiben. Das gilt es dabei zu beachten:

  • Es muss vollständig per Hand geschrieben werden – Vordrucke und Kopien sind ungültig
  • Es muss deine Unterschrift sowie den Ort und ein Datum enthalten
  • Du musst beim Erstellen mindestens 16 Jahre alt und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte sein
  • Es muss die Überschrift „Testament“ tragen
  • Zeige deinen Angehörigen, wo du das Original abgelegt hast. Du kannst ihnen auch Kopien mit einem Hinweis auf den Aufbewahrungsort geben.

Wenn du dein Testament nach allen Seiten absichern willst, lasse es von einem Notar auf Form und Gültigkeit prüfen – oder direkt von ihm aufsetzen. Ein rechtlich sicheres Testament kann deinen Angehörigen im Trauerfall viel Stress und Bürokratie ersparen.

Gesetzliche Erbfolge

Deine Erben werden rechtlich in drei Ordnungen eingeteilt. Zur ersten Ordnung zählen zum Beispiel Ehepartner und Kinder. Wenn du Erben in der ersten Ordnung hast, teilt sich dein Erbe komplett unter ihnen auf. Zum Beispiel geht eine Hälfte an deinen Ehepartner, die andere Hälfte zu gleichen Teilen an deine Kinder. Falls du keine Erben erster Ordnung hast, geht dein Erbe entsprechend an die nächste Ordnung. Zur zweiten Ordnung gehören Geschwister und Eltern, zur dritten Ordnung Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins.

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